REKRUTIERUNG

Rekrutierung

mEHR einsatz

MEHR ALS NUR EIN JOB

Trete die Herausforderung an: Unser Auswahlverfahren ist anspruchsvoll und das aus gutem Grund. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren ermöglicht es uns, festzustellen, ob die Polizeiarbeit für dich zu einer erfolgreichen Karriere werden kann. Zeige Mut und Durchhaltevermögen – es wird sich lohnen.

1. Eignungstest

Eignungstest

Mit dem Theorietest werden die verbalen Fähigkeiten, Rechtschreibung, die nummerische Intelligenz, das schlussfolgernde Denken und die Merkfähigkeit geprüft. Ebenfalls wird das Tastaturschreiben getestet.


Der ostpol-Sporttest besteht aus einem 12-minütigen Hindernis-Parcour.


Bei bestandenem Eignungstest wird ein Zertifikat erteilt, welches für die Bewerbung als Polizist/-in vorausgesetzt wird. Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf zwei Jahre begrenzt.

Mehr Infos und Anmeldung zum Eignungstest

2. Online bewerbung

Dein Bewerbungsdossier muss folgendes enthalten:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Betreibungsregisterauszug
  • Strafregisterauszug
  • ADMAS-Auszug (Strassenverkehrsamt)
  • Porträtfoto
  • Bescheinigung des Eignungstests

3. Vorstellung & Assessment

Verschiedene Interviews zu folgenden Themen

  • Motivation
  • Flexibilität
  • Einstellung, Werte
  • Einfühlungsvermögen
  • Konfliktverhalten
  • Belastbarkeit / Stressbewältigung
  • Rückfragen aus Bewerbungsdossier


Gruppenübung

  • Team- und Sozialverhalten
  • Präsentations- und Kommunikationsverhalten

4. ärtzlicher untersuch

Medizinischer Check-up:

  • Umfassender vertrauensärztlicher Untersuch im Kontext zur polizeilichen Tätigkeit.


(Die Kosten des ärztlichen Untersuchs werden von der Stadtpolizei Chur übernommen.)

5. Einzelgespräch

Einzelgespräch beim Polizeikommandanten

Personalgeschäfte sind bei uns Chef-Sache. Überzeuge unseren Kommandanten von deiner Persönlichkeit.

6. Eintritt in die polizeischule

Wahl der Polizeiaspiranten/innen durch das Polizeikommando 


Nach der Wahl durch das Polizeikommando werden die Arbeitsverträge unterzeichnet.

Anforderungen

  • Harte Faktoren

    • Schweizer Staatsangehörigkeit 
    • Einwandfreier Leumund (ADMAS, Strafregister, Betreibungsregister)
    • Keine laufenden Strafverfahren 
    • Nachweis Eignungstest (Ostpol)
    • Minimalgrösse: Für Frauen 160 cm, für Männer 170 cm 
    • Abgeschlossene Berufsbildung (mind. 3-jährige Ausbildung) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Ausbildung (z.B. Matura) 
    • Gute Schul- und Allgemeinbildung 
    • Gute Gesundheit, psychisch und physisch belastbar 
    • Führerausweis Kat. B definitiv 
  • Weiche Faktoren

    • Lebenslauf
    • Motivation
    • Noten
    • EDV- und Fremdsprachenkenntnisse
    • Referenzen
    • Tastaturschreiben (10-Finger) 
  • Weiter Abklärungen

    Bei einem allfälligen Weiterkommen wirst du an verschiedenen Tagen zu entsprechenden Testungen und Gesprächen eingeladen. Es besteht deinerseits kein Anspruch auf Spesen oder andere Vergütungen. Für den Leumund- und Arbeitgeberbericht wirst du zu einem Gespräch beim zuständigen Polizeiposten deines Wohnortes eingeladen. Dauer zirka 90 Minuten.

  • Finanzielles

    Besoldung Polizeiaspirant/in 

    Gehalt während der Ausbildung an der Polizeischule ca. CHF 5'300.00 / Mt. 


    Anfangsbesoldung Polizist/in in Ausbildung 

    Gehalt (dieses Jahr wird den Dienstjahren angerechnet) ca. CHF 5'500.00 / Mt. 


    Zuzüglich werden Sozialzulagen gemäss Personalverordnung der Stadt Chur ausgerichtet. 

    Während der Ausbildung zu der Polizeischule in Amriswil werden keine Zulagen für Sondereinsätze ausbe-

    zahlt. 

  • Arbeits- und Ferienzeit

    Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Dienstplan im 24-Stundenbetrieb und beträgt durchschnittlich 42 Stun-

    den pro Woche. 


    Der Ferienanspruch beträgt jährlich 

    - 25 Tage bis zum 49. Altersjahr 

    - 27 Tage vom 50. bis zum 59. Altersjahr 

    - 30 Tage ab dem 60. Altersjahr 


    Während den ersten zwölf Monaten Polizeischule werden die Ferien (fünf Wochen) durch die Schulleitung 

    bestimmt.  

  • Ausbildungskosten

    Die Finanzierung der Ausbildung übernimmt die Stadtpolizei.


    Polizistinnen oder Polizisten, die innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Ausbildung das Dienstverhältnis durch Kündigung beendigen, haben einen Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen. 

  • Wohnsitz

    Gemäss Personalverordnung der Stadt Chur sind Polizistinnen und Polizisten (nach Abschluss der Ausbildung 

    in Amriswil) verpflichtet, im Raum des Ostschweizer Polizeikonkordates (inkl. Fürstentum Liechtenstein) ihren Wohnsitz zu nehmen. Diesbezüglich gibt das Polizeikommando gerne Auskunft.  


    Während den ersten zwölf Monaten Ausbildung steht den Aspirantinnen und Aspiranten die Wohnortwahl frei. 


    Die Stadt Chur übernimmt keine Kosten für die Unterkunft. 

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