Trete die Herausforderung an: Unser Auswahlverfahren ist anspruchsvoll und das aus gutem Grund. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren ermöglicht es uns, festzustellen, ob die Polizeiarbeit für dich zu einer erfolgreichen Karriere werden kann. Zeige Mut und Durchhaltevermögen – es wird sich lohnen.
Eignungstest
Mit dem Theorietest werden die verbalen Fähigkeiten, Rechtschreibung, die nummerische Intelligenz, das schlussfolgernde Denken und die Merkfähigkeit geprüft. Ebenfalls wird das Tastaturschreiben getestet.
Der ostpol-Sporttest besteht aus einem 12-minütigen Hindernis-Parcour.
Bei bestandenem Eignungstest wird ein Zertifikat erteilt, welches für die Bewerbung als Polizist/-in vorausgesetzt wird. Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf zwei Jahre begrenzt.
Bei einem allfälligen Weiterkommen wirst du an verschiedenen Tagen zu entsprechenden Testungen und Gesprächen eingeladen. Es besteht deinerseits kein Anspruch auf Spesen oder andere Vergütungen. Für den Leumund- und Arbeitgeberbericht wirst du zu einem Gespräch beim zuständigen Polizeiposten deines Wohnortes eingeladen. Dauer zirka 90 Minuten.
Besoldung Polizeiaspirant/in
Gehalt während der Ausbildung an der Polizeischule ca. CHF 5'300.00 / Mt.
Anfangsbesoldung Polizist/in in Ausbildung
Gehalt (dieses Jahr wird den Dienstjahren angerechnet) ca. CHF 5'500.00 / Mt.
Zuzüglich werden Sozialzulagen gemäss Personalverordnung der Stadt Chur ausgerichtet.
Während der Ausbildung zu der Polizeischule in Amriswil werden keine Zulagen für Sondereinsätze ausbe-
zahlt.
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Dienstplan im 24-Stundenbetrieb und beträgt durchschnittlich 42 Stun-
den pro Woche.
Der Ferienanspruch beträgt jährlich
- 25 Tage bis zum 49. Altersjahr
- 27 Tage vom 50. bis zum 59. Altersjahr
- 30 Tage ab dem 60. Altersjahr
Während den ersten zwölf Monaten Polizeischule werden die Ferien (fünf Wochen) durch die Schulleitung
bestimmt.
Die Finanzierung der Ausbildung übernimmt die Stadtpolizei.
Polizistinnen oder Polizisten, die innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Ausbildung das Dienstverhältnis durch Kündigung beendigen, haben einen Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Gemäss Personalverordnung der Stadt Chur sind Polizistinnen und Polizisten (nach Abschluss der Ausbildung
in Amriswil) verpflichtet, im Raum des Ostschweizer Polizeikonkordates (inkl. Fürstentum Liechtenstein) ihren Wohnsitz zu nehmen. Diesbezüglich gibt das Polizeikommando gerne Auskunft.
Während den ersten zwölf Monaten Ausbildung steht den Aspirantinnen und Aspiranten die Wohnortwahl frei.
Die Stadt Chur übernimmt keine Kosten für die Unterkunft.